Liebe Mitglieder,
Wir laden euch hiermit herzlich ein, bei der Mitgliederversammlung des GRÜNEN Kreisverbands die Kandidierenden für den Kreistag zu wählen.
Wann? Montag, den 31.03.2025, 19:00 Uhr
Wo? Bürgerzentrum "Alten Synagoge" in Meschede in der Kampstraße 8
Wir freuen uns auf euch und bitten um rege Teilnahme. Gerne erinnern wir daran, dass eine Kreismitgliederversammlung erst beschlussfähig ist, wenn mindestens 20 Mitglieder anwesend sind. Aktuell haben wir im Kreisverband 312 Mitglieder (Stand: 13.03.2025)
Wir freuen uns auf das Treffen mit euch!
Grüne Grüße,
Sandra Stein und Stefan Slembrouck (für den Kreisverbandsvorstand)
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Infos zum Ablauf und zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
0. Ausweispflicht und Stimmberechtigung
Da bei der Wahl der Ratsliste und der Direktkandidat*innen nur wahlberechtigte Mitglieder mit Erstwohnsitz im Hochsauerland wahlberechtigt sind, bringt bitte euren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung zur KMV mit. Stimmberechtigt für die Wahl der Ratsliste und der Direktkandidat*innen seid ihr, wenn ihr am Tag der Mitgliederversammlung mindestens 16 Jahre alt seid, seit mindestens 16 Tagen mit eurem Erstwohnsitz im Gebiet des Hochsauerlandkreises wohnt und Deutsche*r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG seid oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzt.
1. Tagesordnungspunkt: Eröffnungsformalia und Wahlorganisation
1.1. Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Verabschiedung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
1.2. Änderungen der Tagesordnung
- Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Sitzung eingereicht werden
- Spätere Anträge gelten als Dringlichkeitsanträge und erfordern eine Abstimmung der Mitgliederversammlung
1.3. Wahl der Versammlungsleitung
1.4. Bestimmung der Protokollführung
1.5. Einrichtung der Wahlorganisation
- Wahl einer Auszählkommission
- Bestimmung der Schriftführung nach Kommunalwahlgesetz
- Wahl von zwei Vertrauenspersonen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
1.6.Festlegung des Wahlverfahrens
- Vorstellung des Wahlverfahrens
- Abstimmung über das Verfahren
1.7. Wahl von zwei Personen für die Einreichung des Wahlvorschlags
2. Tagesordnungspunkt: Bericht aus dem Bundestag
Hier berichtet unsere neue Bundestagsabgeordnete Sandra Stein aus den Geschehnissen im Deutschen Bundestag.
3. Erklärung zur Listenwahl und Wahlverfahren
3.1. Frauenstatut
- Frauen bekommen die ungeraden Plätze auf der Liste (1, 3, 5 usw.).
- Falls keine Frau für einen dieser Plätze kandidiert oder gewählt wird, bleibt der Platz leer.
- Die Versammlung kann entscheiden, ob dieser Platz für alle freigegeben wird.
- Anwesende Frauen können ein Votum beantragen und haben ein Vetorecht.
3.2. Wer kann kandidieren?
- Alle, die nach den Regeln wählbar sind.
- Die Kandidatur muss schriftlich oder mündlich vor Bewerbungsschluss eingereicht werden.
- Eine Bewerbung ist bis zum Aufruf des Listenplatzes bzw. des Wahlbezirks möglich.
- Es wird empfohlen, Kandidaturen im Antragsgrün zu hinterlegen unter: https://kmvhsk.antragsgruen.de.
3.3. Vorgeschlagenes Wahlverfahren
- Kandidierende stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens vor.
- Jede*r hat 3 Minuten für die Vorstellung. Danach gibt es 7 Minuten für Fragen.
- Falls weniger Fragen gestellt werden, kann die Redezeit verlängert oder verschenkt werden.
3.4. Ablauf der Wahl
- Listenplätze 1 bis 10 werden einzeln gewählt.
- Ab Platz 11 gibt es eine verbundene Einzelwahl:
- Ungerade und gerade Plätze werden getrennt gewählt.
- Wer mehr als 50 % der Stimmen bekommt, ist gewählt.
- Falls nicht genug Stimmen erreicht werden, gibt es weitere Wahlgänge.
- Falls sich alle einigen, kann die Wahl ab Platz 11 in einem Block erfolgen.
3.5. Wahlgänge
- Erster Wahlgang: Gewählt ist, wer mehr als 50 % der Stimmen erhält.
- Zweiter Wahlgang: Kandidieren dürfen alle, die im ersten Wahlgang mehr als 15 % erhalten haben.
- Dritter Wahlgang: Die Person mit den meisten Stimmen ist gewählt.
- Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (wenn beide über 50 % haben).
3.6. Stichwahl
- Falls mehrere Kandidierende gleich viele Stimmen erhalten, gibt es eine Stichwahl.
- Alle dürfen eine Ja-Stimme weniger abgeben als Kandidierende zur Wahl stehen.
- Alternativ kann man „Alle Nein“ oder „Alle Enthaltung“ wählen.
- Wer in der Stichwahl die meisten Ja-Stimmen bekommt, erhält den Listenplatz.
- Falls weiterhin Gleichstand besteht, gibt es eine zweite Stichwahl, danach entscheidet das Los.
3.7. Quorum (Mindestanzahl an Ja-Stimmen)
- Wer mehr als 50 % der Stimmen erhält, hat das Quorum erreicht.
- Die Person mit den meisten Ja-Stimmen bekommt den höchsten verfügbaren Listenplatz, die mit den zweitmeisten den nächsten usw.
- Falls es mehr Kandidierende mit Quorum als Plätze gibt, werden die Anzahl von Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt, wie es noch offene Plätze zu vergeben gibt.
- Am Ende wird über die gesamte Liste per Schlussabstimmung entschieden.
4. Wahl der Direktkandidat*innen für die Wahlbezirke
Unstrittige Wahlbezirke werden zusammen in einem Wahlgang gewählt. Es ist darauf zu achten, dass auch die Wahlbezirke geschlechtergerecht besetzt werden.
5. Planung des Kommunalwahlprogramms 2025
Hier bekommt ihr Informationen über den Stand des zu schreibenden Wahlprogramms für die Kreistagswahl.
6. Anträge aus der Mitgliedschaft
Reguläre Anträge können von allen Mitgliedern bis 14 Tage vor der Sitzung über das Antragsgrün oder per E-Mail an buero@gruene-hsk.de eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können nach der 14-Tage-Frist eingereicht werden, bedürfen aber der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Änderungsanträge sind bis 5 Tage vor der Sitzung einzureichen.
7. Berichte aus den Ortsverbänden
Hier können Ortsverbände von ihrer Arbeit berichten.
8. Sonstiges
Was sonst noch wichtig ist und gesagt werden sollte.